1. Reisen mit Parkinson
Morbus Parkinson ist kein Grund, von Reisen abzusehen. Lassen Sie sich die Freude am Reisen nicht nehmen! Es sollten dabei allerdings einige Grundregeln beachtet werden, die ggf. zuvor mit dem behandelnden Arzt besprochen werden sollten, z. B. Anpassung des Reiseziels an dem Stadium der Erkrankung, Beachtung der Fallneigung und Wirkungsschwankungen der Medikation bei anstrengenden Reisen, reduzierte Hitzetoleranz für manche heiße Klimazonen, deshalb dort "Überhitzung" (Hyperthermie) vermeiden, da dies zur Verschlimmerung der Parkinson-Beschwerden führen kann.

Folgende Punkte sollten ferner beachtet werden:

Mit James verreisen

  • Mögliche Zeitverschiebungen beim Einnahmeplan für die Medikation.
  • Achten Sie auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr im Reiseland.
  • Einplanung eines großzügigen Zeitablaufs, um Stresssituationen zu vermeiden.
  • Reisen Sie am besten in Begleitung.
  • Mitnahme ausreichender Menge der Parkinson-Medikamente inkl. Notfallration (d.h. am besten doppelte Menge mitnehmen).
  • Mitnahme eines ärztlichen Attestes zum Medikamentenplan (möglichst in englischer Sprache).
  • Bei Auslandsreisen: Liste der internationalen Arzneimittel-Bezeichnungen für Ihre Medikamente, da die deutschen Tabletten-Namen nicht international verwendet werden bzw. bekannt sind (siehe dazu die Broschüre "Mit James verreisen - Reiseratgeber für Parkinson-Patienten" vom dPV-Bundesverband).
  • Mitnahme eines Parkinson-Passes oder einer detaillierten Bescheinigung über das Stadium Ihrer Parkinsonerkrankung - nach Möglichkeit mehrsprachig.
  • Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist es bei einer Reise nach Übersee
    (z. B. USA) oder ins sonstige fremdsprachliche Ausland empfehlenswert, eine Übersetzung Ihres Behindertenausweises mitzunehmen, da der deutsche Ausweis dort meist nicht gelesen werden kann.

Ratgeber 15

2. Schwerbehindertenrecht
Nutzen Sie auf alle Fälle die Möglichkeiten, Leistungen nach dem Behindertenrecht in Anspruch zu nehmen, wie z.B. Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt für freie Fahrten im öffentlichen Verkehrsnetz inkl. der Deutschen Bahn, ggf. mit freier Begleitperson (siehe die Hinweise im Ratgeber 15 der deutschen Parkinson Vereinigung).

Hinweis: Der Grad der Behinderung wird nach erfolgter medikamentöser Therapie bewertet.